ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DER REIDEMEISTER & ULRICHS GMBH, SPEICHER 1, KONSUL-SMIDT-STR. 8 J, 28217 BREMEN, TEL 0421/3994-0, EINGETRAGEN IM
HANDELSREGISTER DES AMTSGERICHTS BREMEN UNTER HRB13914, VERTRETEN DURCH DIE GESCHÄFTSFÜHRER FRANK ALBERS,
JENS-PETER GARDTHAUSEN UND SEBASTIAN MOHR, UST-IDNR. DE811214 457.

§ 1 Allgemeines

(1) Sämtliche Verkäufe an Geschäftskunden ("Käufer"), die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind, unterliegen den nachfolgenden Bedingungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch in Zukunft für alle weiteren Geschäfte und Verträge. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Einkaufsbedingun­gen des Käufers erkennen wir nicht an, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(2) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen und Nebenabreden haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss, Schriftform

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Bestellungen des Käufers sind für diesen verbindlich. Der Käufer ist für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung, maßgebend ist das
Datum des Eingangs bei uns oder der Zeitpunkt der telefonischen Bestellannahme durch uns, gebunden. Die Bestellungen werden, soweit eine anderweitige schriftliche Bestätigung durch uns nicht erfolgt, durch die die Lieferung betreffende Rechnung/Auftragsbestätigung angenommen.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden abzugeben sind, insbesondere Kündigungen,
Rücktrittserklärungen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise Frei Haus für eine Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei einer Bestellung von bestimmten Mindestmengen und/oder Mindestauftragswerten. Unsere Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Zölle und Verbrauchsteuern ohne Mehrwertsteuer. Bei Nichterreichung der Mindestmengen und/oder Mindestauftragswerte sowie bei Lieferungen in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelten unsere Preise ab Lager Hammersbach (EXW, Incoterms 2020). Auf Verlangen des Käufers übernehmen wir in diesen Fällen auf dessen Kosten den Versand ab Lager. Sofern wir dafür nicht die im Einzelfall tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung stellen, gelten die nachfolgenden Frachtkostenpauschalen zzgl. der tatsächlich anfallenden Prämien für eine Transportversicherung, sofern der Kunde den versicherten Versand wünscht: Die Lieferung erfolgt Frei Haus bei Bestellung einer Mindestmenge von 72 Flaschen in vollen Verpackungseinheiten, wie in der Produktbeschreibung im Katalog angegeben, oder bei einem Mindestauftragswert von € 600,00 netto. Die Frachtkostenpauschale bei Versand ab Lager Hammersbach (EXW, Incoterms 2020) beträgt € 0,35 € je Flasche, jedoch mindestens € 8,40 und maximal € 35,00 je Lieferung. Bestellungen von Einzelflaschen sind ab einem Nettowarenwert von € 100,- € /Flasche möglich.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in jeweils geltender Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der Erzeugung oder dem Verkauf der Ware berechtigt uns zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises. Die Preisanpassung tritt dann mit Wirksamwerden der Erhöhung in Kraft und wird dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Reduzieren sich solche Steuern und Abgaben oder fallen diese weg, sind wir umgekehrt zu einer entsprechenden Reduzierung des vereinbarten Preises verpflichtet.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Neukunden und bei einer wesentlichen Veränderung der Bonität des Käufers behalten wir uns vor, Vorkasse zu fordern. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift auf unserem in der Rechnung angegebenen Bankkonto an. Im Hinblick auf die Folgen eines Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regelungen, unser Anspruch gegenüber Kaufleuten, den Fälligkeitszins nach § 353 HGB zu fordern, bleibt unberührt. Insbesondere ist die Forderung ab Verzugseintritt mit 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu verzinsen.

(4) Aufrechnungsansprüche sowie Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(5) Zahlungen sind nur an uns direkt zu leisten, jedoch behalten wir uns vor, Forderungen gegen Kunden an Dritte abzutreten.

(6) Wird nach Vertragsschluss erkennbar {z.B. durch Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den
Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, § 321 BGB

§4 Liefertermine, Rücktrittsrechte

(1) Die von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Gleiches gilt für Bereit­stellungstermine im Fall der Abholung der Ware durch den Kunden. Sofern keine Liefertermine verbindlich vereinbart sind, beträgt die Lieferfrist ca. drei (3) Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern wir verbindliche Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer darüber unverzüglich informieren. Gleichzeitig verlängert sich der Liefertermin um die Dauer des Lieferhindernisses beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Vorlieferant, mit dem wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, unverschuldet nicht oder verspätet liefert. Ebenso gilt dies im Fall höherer Gewalt, wie z.B. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, keine oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik und Aussperrung, Aufruhr und Krieg, Pandemien sowie Naturkatastrophen. Wird durch solch ein unvorhersehbares Hindernis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 5 Gefahrenübergang, Versendung, Verpackungskosten

(1) Im Fall der Lieferung ab Lager (EXW, Incoterms 2020) hat der Käufer die Ware auf seine Kosten nach unserem Ermessen ab Lager Hammersbach oder bei Direktlieferung ab Lager unseres Lieferanten abzuholen. Erfolgt auf Verlangen des Käufers der Versand durch uns an die vom Käufer angegebene Lieferadresse, hat der Käufer die Kosten der Fracht und einer Transportkostenversicherung zu tragen, sofern er den versicherten Versand wünscht. Wir sind berechtigt, das Transportunternehmen und den Transportweg zu bestimmen. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer/Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung haftet der Käufer für Zahlung der auf der Ware liegenden Abgaben und für die ordnungsgemäße Abfertigung gegenüber den Zollbehörden. Das Transportrisiko trägt der Käufer, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt beim versicherten Versand die zu üblichen Bedingungen eingedeckte Transportversicherung auf Rechnung des Käufers zum Warenwert. Die Versicherung der auf der Ware lastenden Abgaben bei unverzollter oder unversteuerter Lieferung obliegt dem Käufer.

(2) Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden in keinem Fall zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet für eine Entsorgung der Transportverpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Umständen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens sowie der Mehraufwendungen zu verlangen. Wir behalten uns alle übrigen vertraglichen Ansprüche, insbesondere den Rücktritt, vor.

§ 6 Mängelansprüche

(1) Die gelieferte Kaufsache ist, wenn der Käufer Kaufmann ist, gemäߧ 377 HGB unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von vier (4) Werktagen schriftlich zu rügen. Soweit ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, können wir den Mangel zunächst nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigen. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis zahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist eine vom Kunden für die Nacherfüllung gesetzte Frist erfolglos verstrichen bzw. ist die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen bei einem unerheblichen Mangel.

(3) Ausscheidungen von Kristallen oder Trübstoffen sind kein Mangel.

§ 7 Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist - vorbehaltlich der Regelungen unter nachfolgend Absatz 2 – ausgeschlossen.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, und nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Die Haftung wegen schuldhafter
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Haftungsbeschränkungen greifen ebenfalls nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware
übernommen haben.

(3) Rückgriffsansprüche des Käufers nach § 478 BGB werden von uns nur erfüllt, wenn der Käufer von seinen Kunden aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen wird und uns innerhalb einer Woche nach Inanspruchnahme schriftlich informiert, damit wir die Ansprüche prüfen können. Mängelansprüche können nicht an Dritte abgetreten werden.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Absätze 1 und 2 vor­ gesehen, ist- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
An­spruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche und auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder ein­ geschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein (1) Jahr ab Übergabe. Diese Verjährungsfrist gilt auch für konkurrierende gesetzliche Ansprüche.

(2) Abweichend von vorstehend Abs. 1 greifen für die Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht gem. vorstehend § 7 Absätze 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt sind, die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der ge­sicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung trotz Fälligkeit, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht gleich die Erklärung des Rücktritts, die Erklärung des Rücktritts behalten wir uns vor. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, dürfen wir vorstehende Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Regelungen entbehrlich ist. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

(3) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 1 Satz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderung.

(4) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner uns gegenüber bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner/Dritten die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

(5) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter und im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZP0 erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 10 Hinweis aufgrund des Datenschutzgesetzes

Die im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Lieferanten anfallenden personenbezogenen Daten, werden im Sinne der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und weitergegeben. Unsere ausführlichen Datenschutzhinweise und Hinweise zu Ihren Betroffenen- und Widerspruchsrechten finden Sie unter: http://www.ruu.de/de/datenschutz.html.

§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und einer Geltung des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Bremen Erfüllungsort.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist unser Geschäftssitz in Bremen, wenn der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(4) Bei Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame bzw. undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse an der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken im Rahmen der Geschäftsbedingungen.